Haftungsausschluss

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Verweise und Links
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Urheber- und Kennzeichenrecht
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Haftung

Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Regelung gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Die Regelung erstreckt sich auf den Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Sollte während der Betreuung oder Pflege des Tieres ein Tierarztbesuch notwendig werden, ist der Auftragnehmer berechtigt einen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen und im Vollmachtsnamen des Auftraggebers zu beauftragen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen und es übernimmt der Auftraggeber die anfallenden Kosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Sollte es dennoch zu einer Erkrankung oder Tod des Tieres kommen, trifft den Auftragnehmer diesbezüglich keinerlei Haftung solange kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, sind diese umgehend nach Kenntnisnahme dem Auftragnehmer zu melden. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Auftragnehmer zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.

Der Auftraggeber versichert, dass es mit dem/den zu pflegenden/betreuenden Tieren bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter. Ebenso sind die Hunde durch Impfpass nachweisbar geimpft (Tollwut, Parvovirose, Staupe, Zwingerhusten etc.)

Leistungsangebot

Unsere Angebote sind freibleibend und gelten 1 Monat nach Ausstellung. Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. Es gelten die festgelegten und aushängenden Preise für die Hundepflege und die mobile Tierbetreuung. Für den Verkauf gilt die Preisauszeichnung. Die Bezahlung des Behandlungspreises betreffend der Pflege im Hundesalon, der sich aus der Beauftragung ergibt, ist im Hundesalon bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung. Die Bezahlung des Betreuungspreises betreffend der Mobilen Tierbetreuung, der sich aus der Beauftragung ergibt, ist gemäß den Zahlungsvereinbarungen auf der ausgestellten Rechnung fällig.

Mobile Tierbetreuung

Zu der angebotenen Dienstleistung der Betreuung des Tieres gelten die jeweiligen Absprachen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

Mit Auftragsbeginn ist ggf. auf Nachfrage des Auftragnehmers der Impfpass des Tieres vorzulegen, sowie ggf. der Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Tieres.

Das Tier wird in den Räumlichkeiten des Auftraggebers betreut. Der Auftraggeber sichert den fluchtsicheren Zustand der Räumlichkeiten zu.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen, die das Tier an der Einrichtung oder der Wohnung des Auftraggebers anrichtet, insbesondere auch nicht für Verschmutzungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Verschmutzungen zu beseitigen, kann dafür entsprechend dem Zeitaufwand Rechnung legen.

Der Auftraggeber hat ggf. unaufgefordert, neben Futtermitteln und erforderlichem Pflegezubehör, sonstige für das Tier vorgesehene Maßnahmen, wie etwa Kratzschutz, Pflege- oder Verbandsmaterialien vorzusehen.

Soweit durch nicht vorhergesehene, zusätzliche Aufwendungen des Auftragnehmers erforderlich sind (Tierarzt, Reinigungskosten, etc.) sind diese zusätzlich zu bezahlen. Gleiches gilt, wenn das Tier bei notwendigen Fahrten Fahrzeuge verunreinigt. Tierbedingtes Haaren, Straßenstaub, Schmutz, etc. gilt nicht als Verunreinigung.

Fahrkosten

Hier sind 0,70 € pro gefahrenen Km zu berechnen.  

Rechnungen

Rechnungen sind gemäß dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel und ohne Abzug zahlbar. Skonto, Rabatte, Nachlässe werden nur nach schriftlicher Genehmigung und Absprache gewährt.  

Schecks

werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Scheckbetrag unserem Konto endgültig gutgeschrieben ist.

Zahlungsmöglichkeiten

Im Hundesalon Barzahlung. Bei Tierbetreuung in der Regel Überweisung auf ein angegebenes Konto oder Barzahlung. Elektronische Zahlung per EC-Karte ist nicht möglich.

Zahlungsverzug

Im Falle des Verzuges werden bankübliche Verzugszinsen verrechnet. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen den Zahlungsanspruch des Auftragnehmers besteht nicht. Bei Verschlechterung des Zahlungsverhaltens sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen, auch gestundete, fällig zu stellen, weitere Lieferungen und Leistungen bis zur Erfüllung aller Forderungen einzustellen und Vorauszahlungen zu verlangen.  

Datenschutz

Im Rahmen unserer Geschäftsabwicklung, werden die dafür benötigten Daten bei uns gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich und im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt. Die Weitergabe der Daten durch den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen.

Zusätzliche Vereinbarungen

Sämtliche Handlungen am Tier werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen und ihre Ausführung liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen.

Der Auftragnehmer führt im Internet auf der eigenen Homepage eine Bildersammlung einiger Kundenhunde. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, werden die Bilder selbstverständlich umgehend nach einer entsprechenden Mitteilung wieder aus der Homepage entfernt.
Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.

Es wird nur nach Terminvereinbarung gearbeitet.

Sollte der Kunde verhindert sein, wird darum gebeten, den Termin rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Bleibt der Kunde ohne entsprechende Information vom Termin fern, kann ihm eine Ausfall-/Unkostenpauschale in Höhe von 2/3 des Pflegepreises, jedoch nicht höher als 25,- Euro berechnet werden.

Bei Verspätungen von mind. 15 Minuten, behält sich der Auftraggeber vor, den vereinbarten Termin verfallen zu lassen und andere Kunden für diesen Zeitraum vorzuziehen. Bei offensichtlichem Parasitenbefall, der besondere Reinigungsmaßnahmen als üblich im Salon erfordern, kann eine zusätzliche Reinigungs-/Aufwandspauschale von 10,- Euro berechnet werden.

Soweit durch nicht vorhergesehene, zusätzliche Aufwendungen des Auftragnehmers erforderlich sind (zum Tierarzt fahren, Reinigungskosten, etc.) sind diese zusätzlich zu bezahlen. Gleiches gilt, wenn das Tier den Hundesalon oder bei notwendigen Fahrten Fahrzeuge über die Maßen verunreinigt. Tierbedingtes Haaren, Straßenstaub, Schmutz, etc. gelten nicht als Verunreinigung.


Babystrampler

HUNDESALON IM FRESSNAPF REUTLINGEN-BETZINGEN  TEL. 0 71 21/366 511

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